Wer kann die Förderung beantragen?
Kleine und mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland
Das Programm fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen für IT durch autorisierte Beratungsunternehmen.
Seit dem 7. September 2020 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit bis zu 50.000 €.
Auch die einzelnen Bundesländer fördern die Digitalisierung in individuellen Programmen.
Das Programm fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen, die bei Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.
Wer kann die Förderung beantragen?Kleine und mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland Was wird gefördert?
Voraussetzungen
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FÖRDERSUMMEN• max. Beratertagessatz: 1.100 €
• max. 30 Tage in 1/2 Jahr ZUSCHUSS• 50%
Zur Website |
Seit dem 7. September 2020 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit bis zu 50.000 €, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Auch Ausgaben für Hardware, die über Leasing finanziert werden, sind förderfähig.
Wer kann die Förderung beantragen?Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen der deutschen Wirtschaft mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen. Was wird gefördert?
Voraussetzungen
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FÖRDERSUMMEN• max. 50.000 €
• min. 17.000 € bei Investitionen in digitale Technologien • min. 3.000 € bei Qualifikation der Belegschaft ZUSCHUSS• bis 50 Beschäftigte: bis zu 50%
Zur Website• bis 250 Beschäftigte: bis zu 45% • bis 499 Beschäftigte: bis zu 40% • Strukturschwache Regionen erhalten zusätzliche 10% ab 01.07.21 gibt es 10% weniger Förderung! |
Auch die einzelnen Bundesländer fördern die Digitalisierung. Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Webseiten der einzelnen Förderprogramme sind übrigens verlinkt.
BUNDESLAND |
ZUSCHUSS |
BIS |
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Baden-Württemberg | Darlehen bis 100%, max. 100.000 €, Ausgabe min. 10.000 € | k.A. | Mehr Infos |
Bayern | bis zu 50%, max. 10.000 €, Ausgabe mind. 4.000 € | 31.12.2020 | Mehr Infos |
Berlin | kein Programmangebot | - | |
Brandenburg | 50%, max. 500.000 € | k.A. | Mehr Infos |
Bremen | nur Beratungsförderung | k.A. | Mehr Infos |
Hamburg | Darlehen min. 25.000 €, Eigenmittel von 7,5% müssen verfügbar sein | k.A. | Mehr Infos |
Hessen | bis zu 50%, max. 10.000 €, Ausgabe min. 4.000 € | 31.12.2023 | Mehr Infos |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 50%, zwischen 8.000 € und 20.000 € | 31.12.2021 | Mehr Infos |
Niedersachsen | 30% (mittleres Unternehmen) oder bis zu 50% (kleines Unternehmen), max. 10.000 € | k.A. | Mehr Infos |
Nordrhein-Westfalen | bis 50% (mittleres Unternehmen) oder bis zu 80% (kleines Unternehmen), max. 15.000 € | 31.12.2020 | Mehr Infos |
Rheinland-Pfalz | bis 100%, Kreditrahmen: 25.000 € bis 2 Mio. € | k.A. | Mehr Infos |
Saarland | bis zu 20% (mittleres Unternehmen) oder bis zu 80% (kleines Unternehmen), max. 15.000 € | 31.12.2022 | Mehr Infos |
Sachsen | Zuschuss bis 50%, max. 50.000 € | 31.12.2023 | Mehr Infos |
Sachsen-Anhalt | bis 70%, max. 70.000 €, Ausgabe min. 3.000 € | 31.06.2021 | Mehr Infos |
Thüringen | bis 50%, max. 15.000 €, Ausgabe min. 5.000 € | 31.12.2023 | Mehr Infos |